Werden in den Sozialen Medien (Facebook, Instagram usw.) private Fotos mit Links zu den damit in Verbindung zu bringenden Unternehmen (Hier: Beauty Marken, Hotels) versehen, handelt es sich um anzeigenpflichtige Werbung. Und zwar auch dann, wenn die Links ohne Gegenleistung (Bezahlung) gesetzt werden. Das Urteil, das gegen die Karlsruher Bloggerin Pamela Reif gefällt wurde, ist noch nicht rechtskräftig Die Anwälte der Bloggerin haben Revision eingelegt. Wir halten Sie auf dem Laufenden – u. U. ergeben sich daraus auch Konsequenzen für Links, die Sie auf Ihren Webseiten verwenden (LG Karlsruhe, Urteil v. 21.3.2019, 13 O 38/18).
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