Es gibt gute Gründe, den Geschäftsführer auf Zeit zu bestellen. Z.B. in der Familien-GmbH, wenn kein Nachfolger aus den eigenen Reihen die Qualifikation mitbringt. Geschäftsführer, die in dieser Situation stecken, sind gut beraten, …
sich eine entsprechende Verhandlungs-Strategie zurechtzulegen. In vielen Unternehmen steht die Entscheidung für oder gegen einen Bewerber bereits vorher fest. In kleinen oder mittleren Unternehmen haben leitende Angestellte durchaus Chancen, bei der Vergabe einer Geschäftsführungs-Position vorab berücksichtigt zu werden (insbesondere Techniker, aber auch in Vertrieb und Marketing). Das Ausschreibungsverfahren wird dennoch durchgeführt, damit
- nicht der Eindruck einer Beziehungs-Besetzung entsteht (und damit die Führungskompetenz bereits in diesem Stadium in Frage gestellt wird),
- das übliche betriebliche Vergabeverfahren nicht von den Organen der Unternehmensleitung unterlaufen wird (Vorbildfunktion),
- und die Loyalität des neuen Geschäftsführers gegenüber den Unternehmensgrundsätzen gelebt wird.
Wird Ihre innerbetriebliche Bewerbung um dies Position eines Geschäftsführers von der Personalberatung bereits im Vorfeld nicht berücksichtigt, müssen Sie u. U. davon ausgehen, dass die Auswahl bereits getroffen ist und man Sie nicht mit einer Ablehnung konfrontieren möchte. Dennoch: Nehmen Sie das Bewerbungsverfahren für sich an und verhalten Sie sich darin wie ein „Dritter“. Das betrifft die Bewerbungsunterlagen, das Vorstellungsgespräch und das gesamte Einstellungs-Prozedere.
Für die Praxis: Werten Sie es nicht von vorneherein als Affront gegen Sie, wenn – aus welchen Gründen auch immer – das formelle Auswahlverfahren durchgeführt wird. Wenn Sie das einmal in Gang gesetzte Bewerbungsverfahren ernsthaft annehmen und Sie sich an dem „objektiven“ Auswahlverfahren wie selbstverständlich (und ohne verletzte Eitelkeit oder Eingeschnappt-Sein) beteiligen, senden Sie damit auch ein Vertrauenssignal an Ihren bisherigen und zukünftigen Arbeitgeber.