Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems festgelegt (BMF-Schreiben v. 12.6.2018, IV A 4 – S 0316/13/10005 :059).
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