Erklärt Ihnen ein Kunde, dass er seine anwachsenden Schulden nur mit Hilfe neuer (Bar-) Mittel und dann gegen eine Einmalzahlung und (hier: zwanzig) folgenden Monatsraten begleichen kann, dann kommt das einer Zahlungsunfähigkeitserklärung gleich (BGH, Urteil vom 16.6.2016, IX R 23/15). …Wichtig ist diese Einschätzung im Hinblick auf die Insolvenzantragspflicht. Wenn Ihre GmbH eine solche Formulierung verwendet, weil Sie einen Zahlungsaufschub erreichen wollen, dann entspricht das einer Insolvenzerklärung. Spätestens dann beginnt die 3‑Wochen-Frist zur Stellung des Insolvenzantrags. Der Insolvenzverwalter kann sich – wenn er ein solches Schreiben an einen Gläubiger vorfindet –am Datum orientieren und Ihnen das Insolvenzvergehen schwarz auf weis nachweisen.
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