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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Infrastrukturabgabe

Abgabepflichtig: Wandern auf Pfaden und Feldwegen ...
Abga­be­pflich­tig: Wan­dern auf Pfa­den und Feldwegen …

Stimmt es, dass die Infra­struk­tur­ab­ga­be auch auf Fuß­gän­ger erho­ben wer­den soll? Kla­res: JEIN. Wir haben da im der­zeit gehan­del­ten Geset­zes­text einen inter­es­san­ten klei­nen Pas­sus gefun­den, wonach die Struk­tur­ab­ga­be optio­nal auch auf „nicht befes­tig­te Fahr­we­ge, Pis­ten, Wan­der­pfa­de und Bür­ger­stei­ge“ ange­wandt wer­den darf. Das wird dann Sache der Kom­mu­nen sein und vor­aus­sicht­lich wie ein Wege­recht gehand­habt – also mit einem ent­spre­chen­den Ein­trag ins Grund­buch. NEIN, weil noch nicht ent­schie­den ist, wo die Vignet­te am Fuß­gän­ger befes­tigt wer­den soll. Auf der Wan­der­ja­cke ist unprak­ti­zier­bar, weil über­trag­bar. Mög­li­che Lösung: Das Ding wird auf­geta­ckert, als Chip ein­ge­pflanzt oder als Tat­too ein­ge­stanzt. Da sind sich die Exper­ten im Hau­se Dob­rindt noch nicht ganz einig. Es gibt den Vor­schlag, die Vignet­te bereits direkt bei der Ein­rei­se über Lam­pe­du­sa zu berech­nen bzw. auf­zuta­ckern. Das erspart aus­schwei­fi­ge Erklä­run­gen beim Grenz­über­tritt – zumal der Vor­gang ohne­hin nicht wirk­lich zu erklä­ren wäre. Wir prü­fen der­zeit so eine Art Büro­ab­ga­be, die Besu­cher ent­rich­ten müs­sen, bevor sie bei uns in die Redak­ti­ons­räu­me rein dür­fen. Wahr­schein­lich kommt dann nie­mand mehr und wir haben unse­re Ruhe. Und kön­nen schrei­ben, was wir wollen.

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