Stimmt es, dass die Infrastrukturabgabe auch auf Fußgänger erhoben werden soll? Klares: JEIN. Wir haben da im derzeit gehandelten Gesetzestext einen interessanten kleinen Passus gefunden, wonach die Strukturabgabe optional auch auf „nicht befestigte Fahrwege, Pisten, Wanderpfade und Bürgersteige“ angewandt werden darf. Das wird dann Sache der Kommunen sein und voraussichtlich wie ein Wegerecht gehandhabt – also mit einem entsprechenden Eintrag ins Grundbuch. NEIN, weil noch nicht entschieden ist, wo die Vignette am Fußgänger befestigt werden soll. Auf der Wanderjacke ist unpraktizierbar, weil übertragbar. Mögliche Lösung: Das Ding wird aufgetackert, als Chip eingepflanzt oder als Tattoo eingestanzt. Da sind sich die Experten im Hause Dobrindt noch nicht ganz einig. Es gibt den Vorschlag, die Vignette bereits direkt bei der Einreise über Lampedusa zu berechnen bzw. aufzutackern. Das erspart ausschweifige Erklärungen beim Grenzübertritt – zumal der Vorgang ohnehin nicht wirklich zu erklären wäre. Wir prüfen derzeit so eine Art Büroabgabe, die Besucher entrichten müssen, bevor sie bei uns in die Redaktionsräume rein dürfen. Wahrscheinlich kommt dann niemand mehr und wir haben unsere Ruhe. Und können schreiben, was wir wollen.
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