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Volkelt-Briefe

Inflation: Mit Hilfe der GmbH in Sachwerte investieren

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die in 2013 pri­vat Sach­wer­te (Immo­bi­li­en, Gold, Akti­en) anschaf­fen wol­len, dafür aber nicht dau­er­haft ihr Gehalt erhö­hen wol­len, kön­nen das aus einer Vor­aus­zah­lung auf die nächs­te Gewinn-Tan­tie­me. Achtung: …

Nicht berech­ne­te Zin­sen für Vor­schuss­zah­lun­gen auf die Tan­tie­me wer­den als vGA besteu­ert (BFH, I R 36/03). Ver­ein­ba­ren Sie im Anstellungs­vertrag, dass Sie einen Anspruch auf Vor­schuss­zah­lun­gen haben.

Mus­ter-For­mu­lie­rung für den Anstel­lungs­ver­trag des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers: „Der Geschäfts­füh­rer kann einen Anspruch auf einen Vor­schuss auf sei­ne Gewinn-Tan­tie­me mit Abschluss des Geschäfts­jahres zum 31.12. gel­tend machen, sofern laut Betriebswirt­schaft­licher Aus­wer­tung (BWA) ein Gewinn für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr zu erwar­ten ist. Der Vor­schuss auf die Tan­tie­me beträgt danach maxi­mal 50% (alter­na­tiv: 80 %) der vor­läu­fig aus­ge­wie­se­nen Berechnungs­grundlage der Tan­tie­me. Vor­schuss­zin­sen wer­den nicht erhoben“.

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