Gesellschafter-Geschäftsführer, die in 2013 privat Sachwerte (Immobilien, Gold, Aktien) anschaffen wollen, dafür aber nicht dauerhaft ihr Gehalt erhöhen wollen, können das aus einer Vorauszahlung auf die nächste Gewinn-Tantieme. Achtung: …
Nicht berechnete Zinsen für Vorschusszahlungen auf die Tantieme werden als vGA besteuert (BFH, I R 36/03). Vereinbaren Sie im Anstellungsvertrag, dass Sie einen Anspruch auf Vorschusszahlungen haben.
Muster-Formulierung für den Anstellungsvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers: „Der Geschäftsführer kann einen Anspruch auf einen Vorschuss auf seine Gewinn-Tantieme mit Abschluss des Geschäftsjahres zum 31.12. geltend machen, sofern laut Betriebswirtschaftlicher Auswertung (BWA) ein Gewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr zu erwarten ist. Der Vorschuss auf die Tantieme beträgt danach maximal 50% (alternativ: 80 %) der vorläufig ausgewiesenen Berechnungsgrundlage der Tantieme. Vorschusszinsen werden nicht erhoben“.