Nach Entscheidungen der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte hat auch …
das BAG zur Praxis mit Werkverträgen Stellung bezogen. Ist unklar, ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt, entscheiden die tatsächlichen Verhältnisse (BAG, Urteil vom 25.9.2013, 10 AZR 282/12).
Für die Praxis: Damit bestätigt das BAG die Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg für einen IT-Dienstleisters, der für die Daimler AG tätig wurde (vgl. Nr. 38/2013). Gehen Sie davon aus, dass in Zweifelsfällen um die Vertragsgestaltung die Gerichte auch die Beweisaufnahme vor Ort anordnen und ausgiebige Zeugenbefragungen zum tatsächlichen Arbeitsablauf vornehmen. Unklarheiten gehen zu Ihren Lasten.