Nach vielen Pro-IHK-Urteilen setzen die IHKs den Einzug des Pflichtbeitrags zügig um. Offene Beitragsbescheide für 2014 werden jetzt flächendeckend eingezogen. Dabei verzichten die Justitiare der IHK unterdessen auf ein 2‑stufiges Mahnverfahren. Bereits mit der 1. Mahnung gibt es den Hinweis, dass bei ausbleibender Zahlung unmittelbar das Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird (+ 30 EUR). Zugleich wird eine rechtsverbindliche Ladung zur Abgabe einer Vermögensauskunft verschickt. Unterdessen hat das BverfG weitere Grundsatzklagen gegen die IHK-Zwangsmitgliedschaft angenommen (Aktenzeichen: 1 BvR 2222/12, 2054/13 u.a.). Mit einer Entscheidung ist in 2014 aber nicht zu rechnen.
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IHK-Pflichtbeitrag: Keine Chance gegen den Gerichtsvollzieher
Die Rechtslage ist weiterhin nicht geklärt. Alle deutschen Unternehmen müssen den Pflichtbeitrag zahlen. Offen ist der Ausgang des Verfahrens vor der EU-Kommission, die prüft, ob das deutsche System der Zwangsmitgliedschaft zulässig ist (vgl. Nr. 27/2012). Die Brüsseler Mühlen mahlen allerdings langsam. Auch als IHK-kritischer Unternehmer haben Sie derzeit keine Chance, um den Pflichtbeitrag herum zu kommen. Ist die Vollstreckung schon eingeschaltet, empfehlen wir den angemahnten Beitrag termingerecht zu überweisen und bei der IHK Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Eine Unternehmerinitiative gegen die bestehenden IHK-Strukturen gibt es unter https://www.bffk.de.