Haben Sie mit einem Ihrer Mitarbeiter eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach dieser einen Teil seiner Arbeit vom Home-Office aus erledigen kann, dann können Sie diesen nicht ohne weiteres kündigen. Zum einen müssen Sie … bei einer Kündigung die konkrete Situation berücksichtigen. Zum anderen handelt es sich um eine „Versetzung“ des Arbeitnehmers, die nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2014, 12 Sa 505/14).
Der Arbeitgeber (Bank) verhandelte ohne Erfolg um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Wie keine Einigung möglich war, kündigte die Bank vorausschauend schon einmal die Telearbeits-Vereinbarung. Damit wurde der Ärger aber erst in Gang gesetzt. Diese Kündigung ist unwirksam. Gegen das Urteil ist Revision beim BAG eingelegt.