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Volkelt-Briefe

Handwerker-GmbHs: Kaum Probleme mit dem Gehalt

Die BBE-Media hat neu­es­te Zah­len zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung vor­ge­legt. Wir haben die Zah­len für Hand­wer­ker-GmbHs etwas genau­er unter die Lupe genom­men. Besonderheiten: …

  • Je nach Gewerk ist die Gehalts-Ent­wick­lung sehr unter­schied­lich. In ers­ter Linie liegt das dar­an, dass klei­ne­re Hand­wer­ker-GmbHs sehr stark von der Per­son des Geschäfts­füh­rers und dem jewei­li­gen Kun­den­stamm geprägt sind.
  • Inso­fern ist ein star­ker Ein­bruch (- 10,5 % im Seg­ment Metall/Maschinen) eben­so wenig signi­fi­kant wie die größ­te ver­zeich­ne­te Stei­ge­rung (+ 4,8 % im Seg­ment Den­tal­la­bor). Hier dürf­te die Daten­ba­sis nicht mehr hergeben.
  • Bei den Zah­len han­delt es sich um Durch­schnitts­zah­len. In der Pra­xis gibt es aber die unter­schied­lichs­ten Betriebs­grö­ßen – von der Kleinst-GmbH mit weni­ger als 500.000 € Umsatz bis zur Hand­wer­ker-GmbH mit 25 Mio. € und mehr Umsatz im Jahr. Den­noch ergibt sich aus den BBE-Zah­len ein Trend für 2015: Gegen­über dem Vor­jahr sind kei­ne nen­nens­wer­ten Abwei­chun­gen fest­zu­stel­len. Das Gesamt-Niveau ist zufrie­den stel­lend hoch bis sehr gut. Das deckt sich auch mit unse­ren Erfah­run­gen und den Gesprä­chen mit den Kol­le­gen. Hier die aktu­el­len Ver­gleichs­zah­len zur Gesamt­ver­gü­tung der Geschäfts­füh­rer im Handwerk:
Gewerk Gehalt 2014/2015 Gehalt 2013/2014 Dif­fe­renz
Elek­tro­in­stal­la­ti­on 138.000 € 126.000 € - 8,7 %
Gesund­heit 135.000 € 145.000 € - 6,9 %
Den­tal­la­bor 130.000 € 124.000 € + 4,8 %
Nah­rungs-/Ge­nuss­mit­tel 128.000 € 124.000 € + 3,2 %
Büro­elek­tro­nik 125.000 € 126.000 € - 0,8 %
Dru­cke­rei 123.000 € 125.000 € - 1,6 %
Stra­ßen-/Tief­bau 123.000 € 124.000 € - 0,9 %
Metall/Maschinen 122.000 € 134.000 € - 10,5 %
Bau­un­ter­neh­men 121.000 € 127.000 € - 4,8 %
Heizung/Sanitär/Klima 116.000 € 118.000 € - 1,7 %
Dach­de­cker 115.000 € 114.000 € + 0,8 %
Tischler/Ladenbau 114.000 € 109.000 € + 4,5 %
Bau­ne­ben­ge­wer­be 113.000 € 126.000 € - 10,4 %
Beträge auf volle Tausend gerundet. Quellen: BBE Media Gehaltsumfrage 2014/2015, eigene Analysen

Zusätz­li­che Ori­en­tie­rungs­hil­fe für die Geschäfts­füh­rer von Hand­wer­ker-GmbHs lie­fern die sog. Karls­ru­her Tabel­len – das sind die offi­zi­el­len Ver­gleichs­zah­len der Finanz­be­hör­den zur Ange­mes­sen­heits­prü­fung der Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter. Auch hier bestä­tigt der Blick in die Zah­len: Für klei­ne­re Hand­wer­ker-GmbHs mit einem Umsatz von bis zu 2,5 Mio. EUR hal­ten die Finanz­be­hör­den eine Spann­wei­te von 100.000 bis 150.000 € als Gesamt­ge­halt in der Regel für ange­mes­sen. Nur wer hier deut­lich nach oben aus­bricht muss damit rech­nen, dass eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) unter­stellt wer­den kann. In Hand­wer­ker-GmbHs mit 2,5 bis 5 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt bereits zwi­schen 140.000 und 190.000 €. In Hand­wer­ker-GmbHs mit 5 bis 25 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt zwi­schen 180.000 € und 240.000 €. In Hand­wer­ker-GmbHs mit 25 bis 50 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt zwi­schen 200.000 € und 360.000 € (Quel­le: OFD Karls­ru­he vom 4.3.2009, S 2742/84 – St 221 Karls­ru­her Tabel­len).

Die von der BBE-Media jetzt ermit­tel­ten Ver­gleich­zah­len bele­gen, dass in vie­len GmbHs längst nicht bis zu „Ange­mes­sen­heits­gren­ze“ ver­dient wird. Was im Ein­zel­fall auch Sinn macht, weil die Lohn­steu­er­be­las­tung für das Geschäfts­füh­rer-Gehalt z. B. bei 200.000 € schon rund 40 % beträgt.

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