Laut OLG Celle ist der Steuerberater im Mandatsverhältnis mit der GmbH nicht verpflichtet, den Geschäftsführer auf die Haftungsrisiken …
nach § 64 GmbHG hinzuweisen. Der Geschäftsführer hatte die Rückzahlung eines Gesellschafter-Darlehens veranlasst. Daraufhin musste die GmbH Insolvenz anmelden (OLG Celle, Urteil vom 10.10.2012, 4 U 36/12).
Für die Praxis: Der Geschäftsführer muss eine solche wirtschaftliche und haftungsrechtliche Situation selbst bewerten und verantworten. Er kann sich nicht darauf verlassen, dass der Steuerberater zu Fragen berät, die über die steuerliche Situation reichen – so wie hier um die Folgen aus der Stellung des GmbH-Geschäftsführers nach dem GmbHG. Diese Kenntnisse muss der Geschäftsführer aufgrund seines Amtes haben.