Kommt die Trägerin von Stöckelschuhen auf einer deutlich erkennbar und sichtbar ausgelegten Schmutzfangmatte und kommt es dabei zu einem Schaden, kann der Hausherr dafür nicht in die Haftung genommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 13.4.2016, 11 U 127/15). …
Auch wenn das OLG Hamm gelegentlich zu dem ein oder anderen ungewöhnlichen Urteil neigt, so kann man hier in der Sache kaum widersprechen. Ein Schadensersatzanspruch besteht auch dann nicht, wenn ein Gehhindernis bei vorsichtigem Gehen gefahrlos zu nehmen ist. Also: Doppelte Vorsicht beim Gehen im unbekanntem Raum und gleichzeitigem Blick auf das Smartphone – das geht zu grundsätzlich zu Ihren Lasten.