Nach der Änderung des Kostenrechts müssen Sie mit steigenden …
Gerichts- und Notargebühren rechnen. Die Neuregelungen wirken sich auf alle notariellen Vorgänge (Immobiliengeschäfte, Urkunden) aus. Auch auf alle Vorgänge um die GmbH (Satzungsänderung, Kapitalerhöhung, Anteilsübertragung). Die Kostensteigerungen reichen von 80 % (Verschmelzung), über 66 % (Anteilsübertragung) und liegen bei Handelsregisteranmeldungen bei 15 %.
Beispiel: Bei Gründung einer Einpersonen-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € fällt eine sog. 1,0‑Gebühr aus 30.000 € an und beträgt 125,00 €. Dazu kommt die Gebühr für den Beschluss zur Bestellung des Geschäftsführers in Höhe von 250 € und die sog. Vollzugsgebühr für die Erstellung der Gesellschafterliste in Höhe von 57,50 €. Zusätzlich die Gebühr für die Handelsregisteranmeldung von 62,50 € und die Kosten für die Erstellung und elektronischen Übermittelung der GmbH-Daten an das Handelsregister in Höhe von 37,50 €. Summe: 532,50 €. Die Gründung und Eintragung einer Mehrpersonen-GmbH kostet 580,00 €.
Für die Praxis: Die Gründung einer Unternehmergesellschaft mit Musterprotokoll ist dagegen weiterhin deutlich günstiger und damit für Einsteiger die kostengünstigste Variante: Gesamtkosten 105,00 €. Auch bei einem Stammkapital von 1.000 € kostet die Gründung einer UG lediglich 105,00 €.