Die Finanzminister der Länder haben sich darauf verständigt, zahlreiche Ausnahmeregelungen für Unternehmen bei der Befreiung von der Grunderwerbsteuer abzuschaffen. Das betrifft z. B. auch den sog. Share-Deal – danach ist die Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Unternehmensveräußerung grunderwerbsteuerfrei, wenn lediglich 95 % der Anteile übertragen werden. Dieses Steuerprivileg soll ersatzlos gestrichen werden (Finanzminister der Länder). …
Die Entscheidungshoheit der Länder ist nach der Beteiligung der Grünen in einigen Landesparlamenten nahezu ungebrochen. Im Klartext: Die Länder schaffen es u. U. alleine, eine entsprechende Gesetzesänderung durchzusetzen. In der Praxis wird das dazu führen, das Unternehmen mit größerem Immobilienvermögen vorgezogen über eine Veräußerung entscheiden werden, um die 95 % – Regel des Share-Deal noch nutzen zu können. Für Investoren ist das eine gute Möglichkeit, direkt in die Immobilienbranche zu diversifizieren.