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Volkelt-Briefe

Großhandel-GmbHs: Vergleichszahlen für die Geschäftsführer-Gehälter

Die BBE-Media hat die neu­es­ten Zah­len zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung 2016 vor­ge­legt. Wir haben die Zah­len für Groß­han­del-GmbHs etwas genau­er unter die Lupe genom­men. Besonderheiten: …

  • Je nach Seg­ment ist die Gehalts-Ent­wick­lung wie­der sehr unter­schied­lich. In ers­ter Linie liegt das dar­an, dass klei­ne­re Groß­han­del-GmbHs stark von der Per­son des Geschäfts­füh­rers geprägt sind.
  • Bei den neu­en Zah­len han­delt es sich um Durch­schnitts­zah­len zu Fest­ver­gü­tung. In der Pra­xis gibt es aber in weni­gen Seg­men­ten die unter­schied­lichs­ten Betriebs­grö­ßen – von der klei­ne­ren GmbH mit ein­stel­li­gem Mil­lio­nen-Umsatz bis zur Groß­han­del-GmbH mit 25 Mio. € und deut­lich mehr Umsatz im Jahr.
  • Das Gesamt-Niveau ist wei­ter­hin zufrie­den stel­lend bis gut. Bei den unten genann­ten Wer­ten han­delt es sich um die Fest­be­zü­ge. Zusätz­lich wird in fast 90 % der Groß­han­del-GmbHs eine Tan­tie­me gezahlt und zwar im Durch­schnitt in Höhe von 16 % der Fest­be­zü­ge. Hier die aktu­el­len Ver­gleichs­zah­len der Geschäfts­füh­rer in den Großhandel-GmbHs:
Bran­che Fest-Gehalt 2015/2016 Gesamt­ver­gü­tung inkl. Tan­tie­me (16 %)
Bau­stof­fe/-bedarf 175.000 € 203.000 €
Bürobedarf/EDV 150.000 € 174.000 €
Che­mi­sche Produkte 165.000 € 191.000 €
Elektro/Sanitär/Heizung 140.000 € 162.000 €
Gesund­heits­we­sen 133.000 € 154.000 €
Han­dels­ver­tre­tung 132.000 € 153.000 €
Import/Export 116.000 € 134.000 €
Lebensmittel/Getränke 116.000 € 134.000 €
Maschinen/Anlagen 161.000 € 186.000 €
Metall/Werkzeuge 127.000 € 147.000 €
Tech­ni­scher Großhandel 127.000 € 147.000 €
Textilien/Leder/Sport 135.000 € 156.000 €
Sons­ti­ge Industrie 124.000 € 144.000 €

Beträ­ge auf vol­le Tau­send gerun­det. Quel­len:  BBE Media Gehalts­um­fra­ge 2015/2016, eige­ne Analysen. 

Zusätz­li­che Ori­en­tie­rungs­hil­fe für die Geschäfts­füh­rer von Groß­han­del-GmbHs lie­fern die sog. Karls­ru­her Tabel­len – das sind die offi­zi­el­len Ver­gleichs­zah­len der Finanz­be­hör­den zur Ange­mes­sen­heits­prü­fung der Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter. Auch hier bestä­tigt der Blick in die Zah­len: Für klei­ne­re Groß­han­del-GmbHs mit einem Umsatz von bis zu 2,5 Mio. EUR hal­ten die Finanz­be­hör­den eine Spann­wei­te von 160.000 bis 200.000 € als Gesamt­ge­halt in der Regel für ange­mes­sen. Nur wer hier deut­lich nach oben aus­bricht muss damit rech­nen, dass eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) unter­stellt wer­den kann. In Groß­han­del-GmbHs mit 2,5 bis 5 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt bereits zwi­schen 170.000 und 240.000 €. In Groß­han­del-GmbHs mit 5 bis 25 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt zwi­schen 200.000 € und 260.000 €. In Groß­han­del-GmbHs mit 25 bis 50 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt zwi­schen 260.000 € und 450.000 € (Quel­le: OFD Karls­ru­he vom 4.3.2009, S 2742/84 – St 221 Karls­ru­her Tabel­len). Die von der BBE-Media jetzt ermit­tel­ten Ver­gleich­zah­len bele­gen, dass in vie­len GmbHs längst nicht bis zu „Ange­mes­sen­heits­gren­ze“ ver­dient wird. Was im Ein­zel­fall auch Sinn macht, weil die Lohn­steu­er­be­las­tung für das Geschäfts­füh­rer-Gehalt z. B. bei 200.000 € schon rund 40 % beträgt.

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