Vor dem Verkauf der GmbH oder eines GmbH-Anteils steht die Ermittlung des Preises. Entweder nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Verfahren (z. B. vereinfachtes Ertragswertverfahren) oder nach einem Wirtschaftsprüfer-Gutachten oder im sog. Due-Diligence-Verfahren. Letzteres ist sehr aufwändig, komplex, umfasst nahezu alle unternehmensrelevanten und zukunftsbezogenen Größen und ist in der Regel nur für mittelgroße und größere GmbHs geeignet. In der Praxis durchleuchten externe Spezialisten (Wirtschaftsprüfer, Juristen, Steuerberater, aber auch: Versicherungsfachleute usw.) das gesamte Unternehmen. …
Risiko: Unternehmensinterna werden öffentlich und können z. B. vom kaufinteressierten Wettbewerber missbraucht werden. Dazu gibt es ein Grundsatz-Urteil des Landgerichts Köln: Danach müssen die Gesellschafter der GmbH zunächst einen Beschluss darüber fassen, ob das Due-Diligence-Verfahren angewandt werden darf. Dieser Beschluss muss – zum Schutz von Minderheits-Gesellschaftern – einstimmig gefasst werden (LG Köln, Urteil vom 26.03.2008, 90 O 11/08).