Ob die GmbH Anteile an Tochtergesellschaften verkaufen will oder ob die GmbH zukaufen will: Der Geschäftsführer ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Deals zuständig. Das betrifft Fragen wie: Wie viel darf/muss für den Anteil gezahlt werden? Was ist die richtige Bewertungsmethode? Was gehört in den Kaufvertrag? Fehlt dem Geschäftsführer dafür die „Sachkunde“, muss er sich beraten lassen (OLG Oldenburg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Schwierig: …Die Ermittlung des Kaufpreises anhand einer realistischen Unternehmensbewertung. Wichtig ist dabei, dass u. U. existenzielle Informationen über die GmbH nicht nach außen dringen, damit sie später – etwa bei Nicht-Zustandekommen des Verkaufes – nicht gegen die GmbH genutzt werden können.
Beispiel: Ein 25 % – Anteil an Ihrer GmbH soll verkauft werden. Gleichzeitig steht der Abschluss eines Großauftrages als Zulieferer kurz bevor. Darf das der potentielle Käufer wissen? Umgekehrt bedeutet das aber: Wenn der neue Auftrag in die Unternehmensbewertung eingeht, führt dies zu einer satten Erhöhung des Kaufpreises. Umgekehrt bedeutet das aber: Weiß der potenzielle Käufer von Ihrem Deal, so ist zu befürchten, dass er Ihnen den Auftrag wegschnappt. Die damit verbundenen Rechtsprobleme sind in der Praxis ausgesprochen schwierig.
Der Geschäftsführer trägt ein beträchtliches Haftungsrisiko – insbesondere dann, wenn er nicht zugleich auch Gesellschafter ist. Wir raten dazu, sich in einer solchen „Mittlerposition“ zwischen Verkäufer und Käufer ausführlich über Rechte und Pflichten zu informieren. Als Geschäftsführer einer GmbH, deren Anteile verkauft werden, machen Sie Alles richtig, wenn Sie sich an der folgenden Checkliste orientieren:
Checkliste: Die richtigen Schritte zum Verkauf einer GmbH/eines GmbH-Anteils
Prüfen Sie … |
Das müssen Sie dazu beachten … |
Diese Maßnahmen und rechtlichen Schritte sind zur Lösung geeignet … |
Inwieweit bestehen Verkaufshindernisse |
- Ein Gesellschafter möchte verkaufen, weiß aber nicht, wie die Mit-Gesellschafter solchen Plänen gegenüberstehen
- Die Gesellschafter haben unterschiedliche Vorstellungen (Zeitpunkt, Käufer, Kaufpreis) über den Verkauf
|
- Mediationsgespräch mit den Gesellschaftern
|
Der Umgang mit Vorkaufsrechten |
- Laut Gesellschaftsvertrag besteht ein Vorkaufsrecht für die GmbH
- Laut Gesellschaftsvertrag besteht ein Vorkaufsrecht für den Mehrheitsgesellschafter der GmbH
- Der Inhaber des Vorkaufsrechts macht von seinem Recht Gebrauch
|
- Mediationsgespräch mit allen Gesellschaftern
- Wahrnehmung des Vorkaufsrechts
- Zusammenlegung von Geschäftsanteilen
|
Suche nach potenziellen Käufern |
- Das Kauf-/Verkaufsvorhaben soll geheim gehalten werden
- Potenzielle Interessenten aus der Branche sollen unter Wahrung höchster Diskretion angesprochen werden
|
- Einschaltung eines M&A‑Spezialisten (Merchers & Akquisitions)
- Vereinbarung von Bußgeldern
|
Abschluss eines Vorvertrages |
- Formulierung der gemeinsamen Zielvorstellungen
- Festlegen des weiteren Vorgehens (Gutachten, Verfahren zur Bestimmung des Unternehmenswertes und des Verfahrens zur Bestimmung des Kaufpreises, Terminierung)
- Verschwiegenheitspflichten, Vertragsstrafen
|
- Einschaltung eines M&A‑Spezialisten
- Abschluss des Vorvertrages (Letter of intent)
|
Due diligence
(Verfahren zur Bewertung eines Unternehmens) |
- Einverständnis der Vertragsparteien zur Durchführung des Bewertungsverfahrens und der Kaufpreisermittlung nach den Grundsätzen des Due diligence
- Bestimmung der durchführenden Berater und des Zeitpunktes
|
- Bestimmung von Zeitzielen
- Bestimmen und Bevollmächtigen von Teilnehmern (StB, WP, RA), durchführenden Beratern und Auskunftspersonen
|
Ermittlung des Kaufpreises |
- Definition des konkreten Kaufpreises, Aufteilung der Beraterkosten
- Bestimmung der optimalen steuerlichen Behandlung des Verkaufserlöses
- Festlegen der Fälligkeiten/Abzahlungsmodalitäten, Verzinsung ausstehender Forderungen
|
- Ermittlung des Gesamtkaufpreises
- Aufzinsungen
- Steuergutachten
|
Gestaltung des Kaufvertrages |
- Vorbesprechung: Listung aller regelungsbedürftigen Sachverhalte
- Festlegen der Nebenbestimmungen (Sprache, Anzahl der Vertragswerke, Gerichtsstand, Zeichnungsberechtigung usw.)
|
- Protokoll
- Vereinbarung Notariatstermin
|
Steuerplanung zur Optimierung der Steuerbelastung |
- Einholung eines steuerlichen Gutachtens, das alle steuerlichen Auswirkungen, die mit dem Unternehmenskauf/-verkauf verbunden sind, ausführlich darstellt (Veräußerungsgewinn, wesentliche Beteiligung, Verlustvor- und ‑rücktrag, Aufdeckung stiller Reserven, Konzernbesteuerung)
|
|
Prüfung kartellrechtlicher Vorschriften |
- Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses bzw. der Unternehmensübernahme (Fusion) ist zu prüfen, inwieweit kartellrechtliche Bedenken bestehen
- Es ist zu prüfen, inwieweit für eine internationale Ausdehnung des Geschäftsbetriebes Zulassungsvoraussetzungen zu beachten sind bzw. ob nationale Bestimmungen gelten
- Prüfen der EU-Bestimmungen zur Übernahme von Unternehmen
|
- Einschalten eines Rechtsanwalts mit Kenntnissen der EU-Bestimmungen bzw. der aktuellen EuGH-Rechtsprechung
|