Verkaufen die zwei Gesellschafter ihre Beteiligungen an der im Privatvermögen gehaltenen GmbH an eine ebenfalls von ihnen gehaltene GmbH, handelt es sich um einen steuerschädlichen Beteiligungserwerb. Ein vorhandener gewerbesteuerlicher Verlust geht damit verloren (FG Düsseldorf, Beschluss v. 15.10.2018, 12 V 1531/18 A, Beschwerde ist zugelassen).
Die Beteiligten stritten darüber, ob ein gewerbesteuerlicher Verlust einer GmbH aufgrund einer Anteilsveräußerung untergegangen ist. Die Anteile an der betreffenden GmbH wurden mittelbar über mehrere Tochtergesellschaften von einem Ehepaar zu gleichen Teilen gehalten. Die Anteile an dieser GmbH wurden an eine andere GmbH veräußert. Die Eheleute waren auch an der erwerbenden GmbH zu gleichen Teilen beteiligt. Das Finanzamt sah in dieser Veräußerung einen schädlichen Beteiligungserwerb (gemäß § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG) und nahm einen Verlustuntergang an.