Mit Jahresbeginn 2017 müssen Sie wieder eine ganze Reihe von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen in der GmbH umsetzen. Die meisten Änderungen betreffen die Lohnabrechnung. Hier eine Übersicht der Sachverhalte, für die Sie in der GmbH ab 1.1.2017 neue Lösungen umsetzen müssen: …
- Steuerliche Auswirkungen aus dem Jahressteuergesetz 2017: Das betrifft die Anhebung der steuerlichen Freibeträge und den Ausgleich der kalten Progression, vgl. dazu die aktualisierten Werte in den Lohnsteuertabellen (Quelle: Jahressteuergesetz 2017 mit Rückwirkung zum 1.1.2017).
- Neue Sachbezugswerte: Mit dem 1.1.2017 gelten neue Sachbezugswerte für die Abrechnung von Frühstück (monatlich: 51 €), Mittagessen (95 €) und Abendessen (95 €). Die Sätze für eine Unterbringung (Übernachtung) bleiben unverändert (BMF-Schreiben vom 8.12.12016, IV C 5 – S 2334/16/10004).
- Reisekosten: Ab 1.1.2017 gelten neue steuerliche Regeln für Auslandsreisen – das betrifft die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten in zahlreichen Ländern (BMF-Schreiben vom 14.12.2016, IV C 5 – S 2353/08/100006:007).
- Die neuen Eckwerte für die Sozialversicherung: Das betrifft die Beitragsbemessungsgrenze für und die Rentenversicherung (monatlich 6.350/West bzw. 5.700/Ost), die Pflegeversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung (jeweils monatlich: 4.350 €), den Beitragszuschuss für Arbeitgeber (7,3 % maximal 317,55 €) und den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung (3,0 %).
- Verlängerung der steuerlichen Förderung für Flüchtlingshilfen: Alle steuerlichen Maßnahmen zur Förderung von Flüchtlingen (vereinfachter Spendennachweis, Zuwendungen als Sponsoring-Maßnahme von Unternehmen, Behandlung von Arbeitslohnspenden) werden unverändert bis zum 31.12.108 verlängert (BMF-Schreiben vom 6.12.2016, IV C 4 – S 2223/07/0015:015).
- Bewertung von betrieblichen Versorgungszusagen: Nach einigen BFH- und BAG-Urteilen zur Zulässigkeit von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer hat das BMF neue Vorschriften zur steuerlichen Anerkennung der Rückstellungen erlassen. Prüfpunkt: das vereinbarte Pensionsalter. Handlungsbedarf besteht für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, für die Pensionsansprüche bereits vor dem 65. Lebensjahr eingeräumt werden. Prüfbedarf besteht auch bei Neuabschlüssen für jüngere Kollegen ab 2016 (BMF-Schreiben vom 9.12.2016, IV C 6 – S 2176/07/10004:003).
- Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1.1.2017 um 4 % auf 8,84 €.