Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern (lohnsteuerfrei) Tankgutscheine (hier: monatlich bis 44 EUR) müssen Sie darauf achten, dass die Gutscheine „Monat für Monat” ausgegeben werden – und nicht gleich für das ganze Jahr – auch dann, wenn Sie ausdrücklich vereinbaren, dass der Mitarbeiter monatlich nur einen Gutschein einlösen darf (FG Sachsen, Urteil v. 9.1.2018, 3 K 511/17, rechtskräftig).
Das klingt nicht nur nach mehr Bürokratie – das bringt wieder einmal mehr Bürokratie. Auf der sicheren Seite sind Sie nach diesem Urteil nur, wenn Sie 1.) die Gutscheine tatsächlich nur monatlich ausgeben und wenn 2.) sichergestellt ist, dass die Verbuchung der Tank-Rechnung sich damit deckt und lediglich monatlich vorgenommen wird. Das geht einfacher – hier sollte das BMF gelegentlich nachbessern.