Laut Bundesverfassungsgericht (BverfG) verstößt die Regelung zum Verlustabzug für Kapitalgesellschaften (hier: schädlicher Beteiligungserwerb) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Jetzt liegt ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vor, wonach die Finanzbehörden bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Aussetzung der Vollziehung (AdV) für die dazu erlassenen Steuerbescheide gewähren müssen (FG Hamburg, Beschluss v. 11.4.2018, 2 V 20/18).
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.12.2018 eine Neuregelung des Gesetzes (hier: § 8c Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG) zu beschließen. Laut BVerfG-Urteil wird es dann eine Rückwirkung für alle Steuerfälle geben, die in der Zeit vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2015 veranlagt wurden. Betroffene Unternehmen können damit rechnen, dass der Verlustabzug für diese Fälle nachträglich gewährt und verrechnet werden muss.