Anfang September wird vor dem Landgericht Bonn das erste strafrechtliche Verfahren wegen unlauterer Cum-Ex-Geschäfte eröffnet. Es geht um doppelte Steuererstattungen für nicht oder nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer (vgl. zuletzt Nr. 11/2017). Angeklagt sind zwei britische Aktienhändler. Von der Staatsanwaltschaft Köln wird noch geprüft, ob die an den Geschäften beteiligten Banken (hier: M.M. Warburg) zum Verfahren herangezogen werden können. Auf das Urteil in erster Instanz darf man gespannt sein. Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren über die volle Distanz bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ausgetragen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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