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Immobilien der GmbH | Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes: Eine Änderung von 90 % des Gesellschafterbestandes innerhalb von 10 Jahren wird einer Übereignung eines Grundbesitzes auf eine neue Kapitalgesellschaft gleichgestellt (§ 1 Abs. 2b GrEStG). Es wird Grunderwerbsteuer fällig (3,5 bis 6,5%). Z. B.: Bei der Übertragung eines Bürogebäudes im Wert von 1,2 Mio. EUR werden damit automatisch 78.000 EUR (hier: Höchstsatz 6,5 %) vom Finanzamt festgesetzt und fällig. | Nachfolgeregelungen in der GmbH sollten in Zukunft nur noch auf der Basis eines Steuergutachtens (hier: Grunderwerbsteuer) entschieden und durchgeführt werden. |