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Strafrecht für Unternehmen | Im Bundesjustizministerium laufen derzeit die Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Unternehmens-Strafrechts (Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität). Wesentlicher Bestandteil der Überlegungen: Bei Verstößen sollen die Strafen drastisch erhöht werden. Dazu können Bußgelder bis zur Höhe von 10 % eines Jahresumsatz verhängt werden. Bei „besonderer Gefährlichkeit” sollen Unternehmen aufgelöst werden können (sog. Verbandsauflösung). Möglich wäre das z. B. bei mehrfachen Steuerdelikten. | Die Wirtschaftsverbände laufen Sturm. Auch die CDU/CSU wird das Gesetz so nicht mittragen. Das könnte sich aber nach der nächsten Bundestagswahl mit Rot/Rot/Grün ändern. Abwarten und Beobachten. |