Stellen Sie fest, dass …
der GmbH durch das Handeln eines Vor-Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist, können Sie ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung Klage gegen diesen Geschäftsführer einreichen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.7.2013, 7 U 184/12).
Für die Praxis: Wichtig für den ausscheidenden Geschäftsführer ist, dass er seine „Entlastung“ durchsetzt. Ist ein solcher beim letzten Jahresabschluss nicht zustande gekommen, sollten Sie einen Beschluss der Gesellschafter anstreben, wonach „keine Ansprüche der GmbH und der Gesellschafter gegen den Geschäftsführer bestehen“. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht. Hier kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an.