Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Schadensersatzklage

Stel­len Sie fest, dass …

der GmbH durch das Han­deln eines Vor-Geschäfts­füh­rers ein Scha­den ent­stan­den ist, kön­nen Sie ohne Beschluss der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung Kla­ge gegen die­sen Geschäfts­füh­rer ein­rei­chen (OLG Karls­ru­he, Urteil vom 31.7.2013, 7 U 184/12).

Für die Pra­xis: Wich­tig für den aus­schei­den­den Geschäfts­füh­rer ist, dass er sei­ne „Ent­las­tung“ durch­setzt. Ist ein sol­cher beim letz­ten Jah­res­ab­schluss nicht zustan­de gekom­men, soll­ten Sie einen Beschluss der Gesell­schaf­ter anstre­ben, wonach „kei­ne Ansprü­che der GmbH und der Gesell­schaf­ter gegen den Geschäfts­füh­rer bestehen“. Einen Rechts­an­spruch dar­auf haben Sie nicht. Hier kommt es auf Ihr Ver­hand­lungs­ge­schick an.

Schreibe einen Kommentar