Formal korrekt ist ein Beschluss der Gesellschafter, wenn er durch einen Versammlungsleiter festgestellt wird. Dieser wird in der Regel zu Beginn der GmbH-Gesellschafterversammlung von den Gesellschaftern mit einfacher Mehrheit bestellt. Wird der Beschluss nicht formell ordnungsgemäß durch einen Versammlungsleiter festgestellt, liegt darin … bereits ein Anfechtungsgrund (OLG Brandenburg, Urteil vom 5.1.2017, 6 U 21/14).
Solange sich die Gesellschafter einig sind, ist die exakte Einhaltung von formellen Anforderungen nicht unbedingt zwingend notwendig. In den Fällen, in denen es um umstrittene Entscheidungen geht oder bei zerstrittenen Gesellschaftern, sollten alle Formvorgaben unbedingt eingehalten werden. In diesem Fall: Bestellen Sie zu jeder Gesellschafterversammlung einen Versammlungsleiter (Protokoll) und lassen Sie Beschlüsse von diesem offiziell feststellen. Formulierung im Protokoll: Hiermit stellt der Versammlungsleiter die Beschlussfassung wie folgt fest: „Beschlussformulierung …..“.