Verspricht ein GmbH-Gesellschafter bei Gründung auf einen übernommenen GmbH-Anteil von 15.000 € einen PKW im Wert von 9.725 € zu übereignen, so handelt es sich um eine sog. Mischeinlage. Eine solche Mischeinlage kann nur so gestaltet werden, dass der Pkw vor der Eintragung übereignet und auf die Bareinlagepflicht ein Viertel eingezahlt werden muss (OLG Celle, Beschluss vom 5.1.2016, 9 W 150/15). …
Ärgerlich – aber im Urteilsfall war das Registergericht im Recht und durfte die Eintragung der GmbH ablehnen. Besonderheit: Ist eine gemischte Einlage – also: ein Teil der Einlage wird als Sacheinlage erbracht, der andere Teil wird bar eingezahlt – vereinbart, dann muss der bar zu erbringende Teil der Einlage zu 1/4 eingezahlt werden. Im konkreten Fall scheiterte die Eintragung an 1.318,75 EUR. Das hätten sich die Beteiligten sparen können – auch die Anwaltskosten für eine schlechte Beratung.