Nur wenn mit der Einsicht in die Bücher einer gelöschten GmbH vermögensrechtliche Ansprüche durchgesetzt werden sollen und nur dann, wenn die Wertgrenze für solche Verfahren erreicht ist (hier: 600 EUR), muss das Registergericht Einsicht in die Bücher dieser Ex-GmbH erteilen (OLG Celle, Beschluss v. 22.1.2018, 9 W 8/18).
Dazu heißt es im Gesetz (§ 74 GmbH-Gesetz): „Nach Beendigung der Liquidation sind die Bücher und Schriften der Gesellschaft für die Dauer von zehn Jahren einem der Gesellschafter oder einem Dritten in Verwahrung zu geben. Der Gesellschafter oder der Dritte wird in Ermangelung einer Bestimmung des Gesellschaftsvertrags oder eines Beschlusses der Gesellschafter durch das Gericht (§ 7 Abs. 1) bestimmt”.