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Volkelt-Briefe

GmbH-Nachfolge: Kleinunternehmer-Privileg wird wegfallen

Seit Diens­tag läuft die münd­li­che Ver­hand­lung zur Erb­schaft­steu­er vor dem BVerfG. Geprüft wird, ob die Ver­scho­nungs­re­geln für Betriebs­ver­mö­gen ver­fas­sungs­ge­mäß sind (vgl. Nr. 21/2013). Abseh­bar ist, dass zusätz­li­che büro­kra­ti­sche Hür­den für klei­ne­re Unter­neh­men kom­men. Die Rege­lung, wonach Unter­neh­men mit weni­ger als 20 Mit­ar­bei­tern kei­nen Nach­weis über den Erhalt der Arbeits­plät­ze brin­gen müs­sen, wird selbst von Unter­neh­mer­ver­bän­den als pro­ble­ma­tisch gesehen.

Abseh­bar ist auch, dass es beson­de­re Rege­lun­gen für die Unter­neh­men mit Ver­äu­ße­rungs­er­schwer­nis­sen geben muss. Also für die Fäl­le, in denen der Gesell­schaf­ter sei­nen Anteil nur zu dem Preis und den Bedin­gun­gen ver­äu­ßern darf, die im Gesell­schafts­ver­trag vor­ge­ge­ben sind (Vor­kaufs­rech­te, Veräußerungsverbote).

Eine Neu­re­ge­lung wird u. E. nicht vor 2015 kom­men. Den­noch: Steht eine Betriebs­über­tra­gung an, soll­ten Sie die­se zügig pla­nen und umzu­set­zen. Für GmbH-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer gilt: Prü­fen Sie, ob Sie Antei­le stü­ckeln und vor­ab auf die Kin­der über­tra­gen. Even­tu­ell mit einer ent­spre­chen­den Gestal­tung beim Stimm­recht. Z. B. in der Form, dass Sie für Ihre ver­blei­ben­de Betei­li­gung (Min­der­heits-Betei­li­gung) ein gene­rel­les Zustim­mungs­er­for­der­nis für alle Beschlüs­se ver­ein­ba­ren – also gegen Ihren Wil­len kei­ne Beschlüs­se gefasst wer­den können.

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