Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH-Krise: Firmen-Bestattung

Letz­te Ret­tung für maro­de GmbHs ver­spre­chen Fir­men­be­stat­ter. Man verspricht …

Abwick­lung der Rest­schul­den und Ver­mei­dung des offi­zi­el­len Insol­venz­ver­fah­rens. Aber: Fast immer wird der letz­te Geschäfts­füh­rer aus­fin­dig gemacht und zur Kas­se gebe­ten. Dar­auf soll­ten Sie sich auf kei­nen Fall ein­las­sen (vgl. Nr. 21/2013). In der Pra­xis ist nicht immer klar ersicht­lich, wann es sich um einen lega­len GmbH-Ver­kauf han­delt und wann es sich um eine sog. ille­ga­le Fir­men­be­stat­tung han­delt. Jetzt hat das OLG Zwei­brü­cken die Kri­te­ri­en genannt, nach denen die Gerich­te sol­che Fäl­le „juris­tisch“ beur­tei­len wer­den (Urteil vom 3.6.2013, 3 W 87/12). Geprüft wird:

  1. Wur­de ein nota­ri­ell beur­kun­de­ter Kauf­ver­trag über die GmbH-Antei­le abgeschlossen?
  2. Wur­de der (Vor­gän­ger-) Geschäfts­füh­rer kor­rekt abbe­ru­fen und ent­las­tet (Beschluss der Gesell­schaf­ter, even­tu­ell: Ände­rung des Gesellschaftsvertrages)?
  3. War die GmbH nach der Über­tra­gung der Anteil noch wer­bend tätig?
  4. Gibt es unter der neu­en Fir­men­adres­se tat­säch­lich ein Geschäft?
  5. Ist der neue Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer unter der gemel­de­ten Adres­se erreichbar?
  6. Gibt es Pfän­dungs­be­schlüs­se oder ande­re Doku­men­te, die objek­tiv auf eine Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung hinweisen?

Für die Pra­xis: Nach die­sen Kri­te­ri­en prüft das Regis­ter­ge­richt, ob der Ver­kauf kor­rekt war. Gibt es Anzei­chen für eine „Bestat­tung“, wird die Neu­ein­tra­gung nicht vor­ge­nom­men. Gehen Sie davon aus, dass die Staats­an­walt­schaft infor­miert und die Ein­lei­tung eines Insol­venz­ver­fah­rens von Amts wegen geprüft wird – mit allen recht­li­chen Folgen.

Schreibe einen Kommentar