Wenn das Insolvenzverfahren gegen eine GmbH eröffnet ist, besteht ein Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn der Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer …nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen wurde. Im Fall hatte der Steuerberater gutachterlich bestätigt, dass teilfertige Leistungen abgeschlossen werden sollten, um Schadensersatzansprüche abzuwehren, und Neuaufträge akquiriert werden sollten, um Altforderungen zu erfüllen. Das Insolvenzgericht hatte dieses Vorgehen bestätigt (LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.11.2016, L 7 AL 2/15).
Dazu war aber die Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters notwendig. Liegt außerdem die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einstellung vor, besteht Anspruch auf Insolvenzgeld. Dennoch empfehlen wir, in vergleichbaren Fällen vor der Einstellung neuer Mitarbeiter vorab Kontakt zur BA aufzunehmen und das Vorgehen abzusprechen – ggf. unter Hinweis auf die oben genannte Rechtsprechung.