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Volkelt-Briefe

GmbH-Krise: Anspruch auf Insolvenzgeld für neue Mitarbeiter

Wenn das Insol­venz­ver­fah­ren gegen eine GmbH eröff­net ist, besteht ein Anspruch auf Zah­lung von Insol­venz­geld durch die Bun­des­agen­tur für Arbeit, wenn der Arbeits­ver­trag mit einem Arbeit­neh­mer …nach Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens abge­schlos­sen wur­de. Im Fall hat­te der Steu­er­be­ra­ter gut­ach­ter­lich bestä­tigt, dass teil­fer­ti­ge Leis­tun­gen abge­schlos­sen wer­den soll­ten, um Scha­dens­er­satz­an­sprü­che abzu­weh­ren, und Neu­auf­trä­ge akqui­riert wer­den soll­ten, um Alt­for­de­run­gen zu erfül­len. Das Insol­venz­ge­richt hat­te die­ses Vor­ge­hen bestä­tigt (LSG Nie­der­sach­sen, Urteil vom 22.11.2016, L 7 AL 2/15).

Dazu war aber die Ein­stel­lung eines zusätz­li­chen Mit­ar­bei­ters not­wen­dig. Liegt außer­dem die Zustim­mung des vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­ters zur Ein­stel­lung vor, besteht Anspruch auf Insol­venz­geld. Den­noch emp­feh­len wir, in ver­gleich­ba­ren Fäl­len vor der Ein­stel­lung neu­er Mit­ar­bei­ter vor­ab Kon­takt zur BA auf­zu­neh­men und das Vor­ge­hen abzu­spre­chen – ggf. unter Hin­weis auf die oben genann­te Rechtsprechung.

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