Seit letzter Woche müssen die Richter der Zivilkammer des Landgerichts (LG) München insgesamt 18.000 Seiten Akten aus dem Kartellverfahren gegen Europas Lkw-Hersteller durcharbeiten (Aktenzeichen: 37 O 18602/17). Um dann – wahrscheinlich abschließend erst in einigen Jahren – darüber zu entscheiden, ob es Schadensersatz für einen zu teuer bezahlten Lkw gibt. Das Vorspiel ist jedenfalls abgeschlossen: Die Lkw-Hersteller müssen 14 Mrd. EUR Bußgeld an die Kartellbehörden zahlen. Jetzt geht es zusätzlich um 827 Mio. EUR Schadensersatz für bis zu 85.000 überteuerte Lkw.
Hintergrund: …
Wie im VW-Verfahren haben sich die Kläger (hier: Financialright claims/US-Kanzlei Hausfeld) die Ansprüche von 7.000 Spediteuren, Versorgungsunternehmen und Fuhrpark-intensiven Betrieben abtreten lassen. Zwar ist es nicht mehr möglich, dem Verfahren beizutreten. Dennoch ist der Ausgang des Verfahrens für betroffene Unternehmen durchaus noch von Bedeutung. So ist zu prüfen, inwieweit sich Anknüpfungspunkte für eigene Schadensersatzansprüche zeigen, die dann in einem gesonderten Verfahren durchgesetzt werden müssten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass allein in Deutschland 200.000 Lkw zu überhöhten Preisen verkauft wurden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.