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GmbH-Jahresabschluss 2012: Ab jetzt sind Sie in der Pflicht

Nach dem Buch­sta­ben des Geset­zes müs­sen mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs den Jah­res­ab­schluss 2012 bis zum 31.3.2013 auf den Weg gebracht haben (gemäß § 264 HGB: Erstel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses). In der Praxis …

sind die Steu­er­be­ra­ter in den ers­ten 3 Mona­ten des Jah­res aber so aus­ge­las­tet, dass die­ser Ter­min nur sel­ten ein­ge­hal­ten wird. Anschlie­ßend muss der Jah­res­ab­schluss von den Gesell­schaf­tern fest­ge­stellt wer­den (Ter­min: 31.8.2013). Letz­ter Ter­min für den Jah­res­ab­schluss 2012 ist dann der 31.12.2013, zu dem alle GmbHs ihren Jah­res­ab­schluss 2012 offen legen und im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen müs­sen. Für den Jah­res­ab­schluss 2012 gel­ten dabei unver­än­dert die fol­gen­den Größenklassen-Kriterien:

Über­sicht: Die GmbH-Grö­ßen­klas­sen (§ 267 HGB)

klei­ne GmbH

Bilanz­sum­me bis 4.840.000 €

Umsatz­er­lö­se bis 9.680.000 €

bis 50 Mitarbeiter

mit­tel­gro­ße GmbH

Bilanz­sum­me von 4.840.000 € bis 19.250.000 €

Umsatz­er­lö­se von 9.680.000 € bis 38.500.000 €

50 bis 250 Mitarbeiter

gro­ße GmbH

Bilanz­sum­me über 19.500.000 €

Umsatz­er­lö­se über 38.500.000 €

mehr als 250 Mitarbeiter

Für die Pra­xis der mit­tel­gro­ßen und gro­ßen GmbH: Laut HGB muss der Jah­res­ab­schluss bereits zum 31.3.2013 „erstellt“ sein. Auch dafür ist der Geschäfts­füh­rer ver­ant­wort­lich. Aber es gilt: Wo kein Klä­ger, da kein Täter. In der Pra­xis wird die­se Ter­min­vor­ga­be nicht geprüft und nicht geahn­det. Zum Pro­blem wird die­se Frist, wenn einer der Gesell­schaf­ter auf Ein­hal­tung des Ter­mins drängt (klagt) oder wenn ein Bank­ter­min zu Finan­zie­run­gen ansteht und die Bank dar­auf Wert legt, den aktu­el­len Jah­res­ab­schluss einzusehen.

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