GmbHs, die ihren Jahresabschluss (JA) 2016 noch nicht auf den Weg gebracht haben, müssen jetzt zügig vorgehen. Viele mittlere und große GmbH sind bereits in Verzug (Erstellung: 31.3.2017), weil dieser knappe Termin in der Praxis kaum einzuhalten ist. Letzte Maßnahme …wird dann der 31.12.2017 sein, zu dem der Jahresabschluss 2016 offen gelegt werden muss und dazu ins elektronische Unternehmensregister öffentlich gestellt werden muss. Für den Jahresabschluss 2016 gelten Größenklassen > https://gmbh-gf.de/lexikon/groessenklassen. Für alle kleinen GmbHs gelten bei diesen gesetzlichen Verpflichtungen zahlreiche Erleichterungen. Das betrifft den Umfang der Pflichtangaben im Jahresabschluss. Es genügt ein stark verkürzter Anhang. Ein Lagebericht muss nicht erstellt werden, die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht veröffentlicht werden (vgl. dazu im Einzelnen § 266 ff. HGB).
Arbeitshilfen: Der GmbH-Jahresabschluss – was Geschäftsführer dazu wissen müssen
Fristen, die Sie für den GmbH-Jahresabschluss 2016 beachten müssen:
Darum geht es | Fristen |
Erstellung des Jahresabschlusses (§ 264 HGB) | Mittelgroße und große GmbH 3 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (31.3.2017). Kleine GmbH 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (30.6.2017) |
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter und Beschluss über die Gewinnverwendung (§ 42a GmbH-Gesetz) | Mittelgroße und große GmbH 8 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (31.8.2017). Kleine GmbH 11 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (30.11.2017) |
Offenlegung des Jahresabschlusses (§ 325 HGB) | Für kleine, mittelgroße und große GmbHs einheitlich 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, in der Regel ist das spätestens zum 31.12.2017 |