Bereits in Ausgabe 4/2018 hatten wir auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Rückzahlungsanspruch für zu unrecht gezahlte Bank-Bearbeitungsgebühren hingewiesen (BGH, Urteil v. 4.7.2017, XI ZR 562/15). Besonderheit: …Dieser Rückzahlungsanspruch gilt auch für Unternehmen – also auch für alle kleineren Unternehmen – und betrifft alle laufzeitunabhängig vereinbarten Gebühren, die die Bank Ihnen bzw. Ihrer GmbH in Rechnung gestellt hat. Der BGH stellt ausdrücklich klar, dass diese Rechtslage bereits für Darlehen ab dem Jahr 2015 gilt.
Beachten Sie die Fristen. Dabei gilt: Bearbeitungsgebühren, die im Laufe des Jahres 2015 gezahlt wurden, verjähren zum Jahresende 2018. Bis dahin müssen Sie Ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie dazu Ihren Hausanwalt einschalten und entsprechend beauftragen. Versäumen Sie das, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn der ein oder andere Gesellschafter Ihnen Unterlassung zu Ungunsten der GmbH unterstellt und Sie in Regress nimmt.