Jetzt gibt es das erste Urteil, wonach der Hersteller (hier: VW Golf) nach 6‑jähriger Nutzung den Wagen zurück nehmen muss und dafür den vollen Kaufpreis plus Zinsen erstatten muss. Laut Landgericht (LG) Augsburg muss sich der getäuschte VW-Kunde seinen Nutzungsvorteil nicht anrechnen lassen. Denn VW habe sittenwidrig gehandelt. Der Autohersteller hat seine Kunden über die Abgaswerte seiner Kraftfahrzeuge getäuscht, um Umsatz und Gewinn zu erzielen. VW wird das Urteil so nicht akzeptieren und Berufung einlegen. Wir halten Sie auf dem Laufenden (LG Augsburg, Urteil v. 14.11.2018, 021 O 4310/16).
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