Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat einen Autohändler in einem Dieselgate-Verfahren zur Nachlieferung eines Skoda Octavia Combi aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs verurteilt. Besonderheit: Der Geschädigte muss sich noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Es handelte sich um ein Fahrzeug Baujahr 2013. Geliefert werden muss ein Neufahrzeug aus der Nachfolgeserie. Achtung: Es gibt aber auch OLG-Urteile in der Sache, die einen Neuwagenanspruch ablehnen (OLG Hamburg, Urteil v. 12.12.2018, 11 U 55/18) oder eine Nutzungsentschädigung berechnen (OLG Stuttgart, Urteil v. 29.7.2019, 5 U 45/18).