Unterdessen liegt der Geschäftsführung das Betriebsergebnis für das 1. Halbjahr 2019 vor. Tendenz: In den meisten GmbHs laufen die Geschäfte nicht mehr ganz rund – mit Folgen für Ihre Steuer-Vorauszahlungen. Sind die einmal für das laufende Geschäftsjahr festgesetzt, veranlassen die meisten GmbHs die Vorauszahlungen zu den festgelegten Steuerterminen (hier: 15.8.2019 für die Gewerbesteuer, 10.9.2019 für die Körperschaftsteuer). Als Steuerzahler kann auch eine GmbH jederzeit Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung stellen. Dazu genügt ein formloser Antrag an das Finanzamt.
Achtung: …
Seit 2018 können Sie diesen Antrag auch „online” stellen. Weisen Sie Ihren Steuerberater entsprechend an. Im Antrag müssen Sie die Gründe für eine Anpassung nach unten plausibel darstellen (z. B. Umsatzrückgang, Rückgang bei den Auftragseingängen). Am besten stimmen Sie die Argumentation und die einzelnen Maßnahmen genau mit dem Steuerberater ab. Belegen Sie Ihr Anliegen mit Unterlagen (Halbjahresergebnisse, Auftragsbestand, BWA, eventuell Aufstellung einer Zwischenbilanz). In der Regel wird das Finanzamt Ihren Antrag bestätigen und die Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuervorauszahlungen nach unten korrigieren.