Immer wieder müssen sich die Gerichte mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken auseinandersetzen. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt die sog. formularmäßigen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen moniert (vgl. BGH, Urteil v. 28.10.2014, XI R ZR 348/13). Unterdessen hat der BGH diese Rechtslage auch für Unternehmen bestätigt (BGH, Urteil v. 4.7.2017, XI ZR 562/15).
Fazit: …Alle laufzeitunabhängigen Gebühren für Darlehen sind unwirksam vereinbart. Damit können Sie ab sofort durchsetzen, dass die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückgezahlt werden müssen. Genau rechnen müssen Sie bei den Rückforderungen mit den Fristen. Dabei gilt: Bearbeitungsgebühren, die im Laufe des Jahres 2015 gezahlt wurden, verjähren zum Jahresende 2018. Bis dahin müssen Sie Ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie dazu Ihren Hausanwalt einschalten und entsprechend beauftragen. Versäumen Sie das, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn der ein oder andere Gesellschafter Ihnen Unterlassung zu Ungunsten der GmbH unterstellt.
Auch wenn das Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Darlehensgebühren für (kleinere) Unternehmen erst in 2017 gefällt und veröffentlicht wurde, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Gebühren für 2015, 2016 und 2017 zurück verlangen können. Dazu führen die Richter des BGH aus: „Schon 2014 hatte sich eine gefestigte Auffassung der Oberlandesgerichte herausgebildet, wonach Klauseln über Bearbeitungsentgelte in Abweichung von einer früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung unwirksam sind”. Das kann sich gut rechnen. Im Urteilsfall finanzierte ein Unternehmer Geschäftshäuser und Immobilien mit drei langfristigen Darlehen bei verschiedenen Banken, für die die Banken jeweils eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10.000 EUR berechneten, also insgesamt 30.000 EUR. Ausdrücklich weist der BGH darauf hin, dass (hohe) Bearbeitungsgebühren gerade kleineren Unternehmern nicht zumutbar sei, die sich „in vergleichbarer Abhängigkeit wie ein Verbrauchen gegenüber der Bank befinden”. Die Erfolgsaussichten auf Rückzahlung sind für kleinere und mittelgroße Unternehmen gut bis sehr gut.