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GmbH/Finanzen: Kein Insolvenzgeld nach Krisen-Gründung

Wird ein Start­Up als UG oder GmbH gegrün­det und ist das Unter­neh­men bereits mit der Grün­dung insol­venz­reif oder gefähr­det, hat das Aus­wir­kun­gen auf den Anspruch auf Insol­venz­geld für die Arbeit­neh­mer – inkl. dem ange­stell­ten Fremd-Geschäfts­füh­rer ohne eige­ne Betei­li­gung am Unter­neh­men. Nach einem aktu­el­len Urteil des Sozi­al­ge­richts (SG) Heil­bronn hat das insol­ven­te Unter­neh­men kei­nen Anspruch auf Insol­venz­geld für deren Arbeit­neh­mer. Das ist der Fall, wenn des Unter­neh­men bei der Grün­dung unter­fi­nan­ziert ist bzw. Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung vor­liegt (SG Heil­bronn, Urteil v. 16.10.2018, S 1 AL 3799/16).

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