Kleinere Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und „innovativ“ tätig sind, können ihr EK mit einem Invest-Zuschuss (vormals „Investitionszuschuss Wagniskapital“) aufstocken. Voraussetzung: …Die GmbH hat < 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme < 10 Mio. EUR. Der Inhaber ist Inhaber eines Patents, das im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftszweck steht, oder er hat in den 2 Jahren vor der Antragstellung auf einen Invest-Zuschuss öffentliche Fördermittel für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten. Gefördert werden auch Unternehmen, deren Gründer mehr als 50 % über eine Beteiligungsgesellschaft (bis max. 4 Gesellschafter, ein Gesellschafter muss mindestens 50 % der Anteile besitzen) halten. Das Programm gibt es nur für bestimmte Branchen (Liste der geförderten Branchen > https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/I/investitionszuschuss-wagniskapital-richtlinie.pdf > unter Nr. VII). Neu im Förderkatalog sind: Technischen Textilien, Oberflächenveredelung, Wärmebehandlung, Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien.
So funktioniert das Fördermodell: Beteiligt sich ein privater Investor mit einem Wagniskapital von mindestens 10.000 EUR am Unternehmen, zahlt der Bund einen Zuschuss von 20% der Investitionssumme. Insgesamt stehen dafür Fördermittel in Höhe von 5,3 Mio. EUR zur Verfügung. Damit werden Unternehmen mit insgesamt rund 25 Mio. EUR gefördert. NEU: Erträge aus dem Invest-Zuschuss werden steuerfrei (Beschluss des Bundeskabinetts vom 24.9.2014).