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Volkelt-Briefe

GmbH/Energie-Risiken: Wann lohnt die Stromausfallversicherung?

Als Geschäfts­füh­rer der GmbH sind Sie auch dafür zustän­dig, dass der Geschäfts­be­trieb der GmbH den Risi­ken gemäß gesi­chert bzw. ggf. ver­si­che­rungs­tech­nisch gegen Risi­ken abge­si­chert ist. Über­las­te­te Strom­tras­sen, zuneh­men­de wet­ter­be­ding­te Aus­fäl­le (Sturm­tie­fe) oder Schalt­feh­ler in der Com­pu­ter­steue­rung: Deutsch­land­weit neh­men Strom­aus­fäl­le zu. So wur­den z. B. allei­ne auf dem Inter­net-Por­tal Strom­aus­fall seit Novem­ber 2016 14.477 Stö­run­gen gemel­det. Ten­denz: zunehmend.

Wer betrof­fen ist, hat …

in der Regel län­ge­re Aus­fall­zei­ten. Eini­ge Ver­si­che­run­gen raten für die Zukunft zu einer zusätz­li­chen Strom­aus­fall-Ver­si­che­rung. Für wen lohnt das? Wenig Aus­sicht auf Scha­dens­er­satz haben Unter­neh­men, bei denen ledig­lich (Com­pu­ter-/Te­le­fon-) Aus­fall­zei­ten zu ver­zö­ger­ter Bear­bei­tung füh­ren. Die­se Risi­ken las­sen sich auch mit einer Strom­aus­fall-Ver­si­che­rung nicht absi­chern, weil die Ermitt­lung des kon­kre­ten Scha­dens nur sel­ten und nur sehr schwer mög­lich ist (Aus­nah­me: aus­blei­ben­de Bestel­lun­gen im Inter­net-Han­del, Scha­dens­fäl­le aus Ter­min­über­schrei­tun­gen). Alter­na­ti­ve: Der Not­fall­plan für die Mit­ar­bei­ter (Bespre­chungs­ter­mi­ne vor­zie­hen, Abla­ge + Doku­men­ta­ti­on, Pau­se). Für den rei­nen oder über­wie­gen­den Büro­be­trieb ist die Strom­aus­fall-Ver­si­che­rung kei­ne wirk­li­che Alternative.

Für Unter­neh­men, die bei Strom­aus­fall Pro­duk­ti­ons- oder Maschi­nen­aus­fäl­le haben (die dann tat­säch­lich und nach­weis­bar zu rechen­ba­ren Fehl-Umsät­zen füh­ren), ist die (tech­ni­sche) Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung die bes­se­re Alter­na­ti­ve – die­se leis­tet Scha­dens­er­satz­aus­gleich nicht nur bei Strom­aus­fall, son­dern auch bei ande­ren tech­ni­schen Scha­dens­fäl­len. Prü­fen Sie bestehen­de Poli­cen, ob und wie der Strom­aus­fall ver­si­chert ist. Bei grö­ße­ren Strom­aus­fall-beding­ten Schä­den haf­tet ohne­hin der Ver­ur­sa­cher,  also der Ener­gie­ver­sor­ger. Aus­nah­me: Höhe­re Gewalt wie unwet­ter­be­ding­te Schäden.

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