In der Praxis passiert eine Kontensperrung schnell. Besonders ärgerlich ist das, wenn Sie im Urlaub sind und von einem Lieferanten erfahren, dass seine Rechnungen nicht mehr abgebucht werden konnten. Oder wenn die GmbH keine Löhne auszahlt oder mit der Miete in Rückstand ist. Das Finanzamt behält sich eine solche Maßnahme ganz grundsätzlich im Kleingedruckten jedes Steuerbescheids vor. In der Praxis wird das z. B. angewandt, wenn der Steuerzahler bereits mehrmals Steuern nicht rechtzeitig bezahlt hat. Das Finanzamt ist also grundsätzlich zu dieser Maßnahme berechtigt – es gibt kein wirksames Rechtsmittel dagegen.
Ablauf der Kontensperrung: …
Die Einzugsstelle des Finanzamts informiert die Bank über diese Maßnahme. Die Bank ist dann dazu verpflichtet, Auszahlungen sofort einzustellen. Dabei ist nicht unbedingt sicher gestellt, dass der Sachbearbeiter der Bank, der die Sperrung veranlasst, zugleich auch den Sachbearbeiter informiert, der Ansprechpartner des Konto-Inhabers ist. Aus der Praxis werden regelmäßig Fälle bekannt, in denen der Konto-Inhaber erst nach einem Hinweis des Lieferanten auf offene Rechungen von der Sperrung erfahren. Schaden und Aufwand, die durch einen Kontensperrung entstehen sind enorm. In der Regel kostet es nicht nur einige zeitaufwendige Telefonate, um die Arbeitssituation wieder herzustellen. Dazu muss schnell Geld beschafft werden – was sich meistens in schlechteren Konditionen bemerkbar macht. Dazu müssen Belege hin- und hergefaxt werden, Ansprechpartner ausfindig gemacht werden und – schlussendlich – auch noch die Stundenabrechnung des zwischengeschalteten Steuerberaters beglichen werden – drei- bis vierhundert Euro zusätzlich.