Schwerpunkt für die Steuerprüfungen bei GmbHs in Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Steuerveranlagung 2018 wird die steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sein. Daneben haben die Finanzämter in NRW jetzt die Prüffelder aufgelistet (geordnet nach Steuerarten bzw. Vorschriften oder Themen), die im abgelaufenen und schwerpunktmäßig auch im laufenden Steuerjahr besonders im Fokus der Behörden stehen werden. Danach wird im Zusammenhang mit geschäftlicher und beruflicher Betätigung bei der Einkommensteuer insbesondere geprüft: …
- Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei gemäß § 15 und § 18 EStG)
- Verlustabzug bei Körperschaften (§ 8c KStG)
- Kapitaleinkünfte: Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vollständigkeit der Einnahmen, Besteuerung von Kapitalanlagen
- Sonderausgaben (§ 10 EStG): Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen
- Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer
- Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)
- Gewerbebetriebe und Selbstständige (§§ 1 und 18 EStG): Veranlagung im Jahr nach Betriebsprüfung, Dauerschätzfälle
- Arbeitnehmer (§ 19 EStG): Entfernungspauschale, doppelte Haushaltsführung, Auswärtstätigkeit ab VZ 2014, Werbungskosten
- Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG): Erstjahr, Umlagen, Vermögensübertragungen unter Angehörigen, Erhaltungsaufwendungen, Vermietung von Ferienwohnungen
- Außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a EStG): Heimkostenübernahme durch Angehörige, Unterstützungsleistungen ins Ausland
- Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG)
- Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen (§ 29 EStDV)
- Ferienwohnungen/Umsatzsteuerpflicht (§§ 19 und 13b UStG)
Diese Aufstellung gilt zunächst nur für Nordrhein-Westfalen (NRW). Die übrigen Bundesländer – zumindest die mit SPD-Regierungsbeteiligung – werden sich erfahrungsgemäß am wirtschaftsstärksten Bundesland orientieren, so dass die Liste gute Anhaltspunkte liefert, worauf man als privater Steuerzahler bzw. als GmbH-Geschäftsführer vorbereitet sein sollte. Welches Finanzamt in NRW sich auf welche Bereiche spezialisiert, können Sie aus einer Liste entnehmen, die von den OFDen veröffentlicht wurde und im Internet abgerufen werden kann > hier.
Achtung: Im Einzelfall ist das jeweilige Finanzamt nicht an diese Punkte gebunden. Der Steuerprüfer kann also bei entsprechenden Verdachtsmomenten auch andere Vorgänge prüfen. Erfahrungsgemäß orientieren sich die Finanzbeamten an den Punkten, die den meisten „Umsatz” – sprich Steuernachforderungen – einbringen. In den meisten Finanzverwaltungen wird unterdessen streng auf wirtschaftliches Arbeiten geachtet. Die für GmbHs wichtigen Steuerfälle haben wir für Sie mit Fettschrift hervorgehoben.