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Volkelt-Briefe

GmbH als Mieter: Was tun, wenn die Nebenkosten nicht stimmen?

Auch wenn der Ver­mie­ter der GmbH zu viel gezahlte …

Betriebs­kos­ten auto­ma­tisch zurück­zahlt, bedeu­tet das kei­nen Ver­zicht auf spä­te­re Ein­wen­dun­gen gegen die Mietab­rech­nung (BGH, Urteil vom 10.7.2013, XII ZR 62/12).

Für die Pra­xis: Der Ver­mie­ter der GmbH sah in der Kos­ten­er­stat­tung ein sog. dekla­ra­to­ri­sches Schuld­an­er­kennt­nis, wonach die GmbH wei­te­re For­de­run­gen gegen­über dem Ver­mie­ter nicht mehr gel­tend machen kann. Aber so ein­fach geht es nicht: Der BGH macht mit die­ser Ent­schei­dung klar, dass es einen Auto­ma­tis­mus nach einer Kos­ten­er­stat­tung grund­sätz­lich nicht gibt.

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