Auch wenn der Vermieter der GmbH zu viel gezahlte …
Betriebskosten automatisch zurückzahlt, bedeutet das keinen Verzicht auf spätere Einwendungen gegen die Mietabrechnung (BGH, Urteil vom 10.7.2013, XII ZR 62/12).
Für die Praxis: Der Vermieter der GmbH sah in der Kostenerstattung ein sog. deklaratorisches Schuldanerkenntnis, wonach die GmbH weitere Forderungen gegenüber dem Vermieter nicht mehr geltend machen kann. Aber so einfach geht es nicht: Der BGH macht mit dieser Entscheidung klar, dass es einen Automatismus nach einer Kostenerstattung grundsätzlich nicht gibt.