Nur die wenigsten der Geschäftsführer-Kollegen sind IT-Experten. Für die meisten Kollegen sind Server, Datenbanken, PC, Notebook oder Smartphone Arbeitsmittel, die Abläufe koordinieren und beschleunigen. Beim Thema IT-Sicherheit sind sie in der Regel auf ihre Fachabteilung bzw. auf externe Beratung angewiesen.
Dennoch: …Als Geschäftsführer sind Sie im Rahmen ihrer Organisationspflichten verantwortlich dafür, dass die IT-Sicherheit stets nach dem Stand der Technik gewährleistet ist. Es gilt: Als Geschäftsführer sind verpflichtet, sich bei Entscheidungen über komplexe wirtschaftliche (und technische) Sachverhalte qualifiziert beraten zu lassen – und zwar durch einen in der Sache fachkundige Experten (so z. B. OLG Oldenburg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Fehler oder Mängel gehen schlussendlich zu Ihren Lasten. Spätestens seit den massiven Cyberattacken der letzten Wochen müssen hier die Alarmglocken der verantwortlichen Geschäftsführer läuten.
Laut KPMG sind 19 % aller Unternehmen in den letzten 2 Jahren Opfer vergleichbarer sog. Ransomware-Angriffe geworden. Das IT-Beratungsunternehmen Verizon meldet eine Zunahme solcher Delikte um 50 % innerhalb eines Jahres. Tendenz: Weiter stark zunehmend. Wer hier auf externe Beratung angewiesen ist, ist gut beraten aus Geschäftsführungs-Perspektive zumindest die grundlegenden Sicherheits-Einrichtungen vorzugeben. Der IT-Berater Stefan Schwab von der Fa. Schwab-IT veranlasst nach den jüngsten Attacken in den betreuten Unternehmen:
- Kennwörter ändern,
- komplexe Kennwörter verwenden (das macht es den Hackern schwieriger),
- auf den Benutzer-Namen „Administrator“ (admin) verzichten (dieser Name wird in 99 % aller Fälle als Master-Benutzer verwendet),
- nicht benötigte Freigaben in Firewalls schließen (am besten gar keine Freigaben erteilen) und
- die Sicherheits-Updates für die Betriebssysteme immer zeitnah installieren.
Wichtig ist, dass Sie die Kontrolle über die Internet-Nutzung behalten. Hilfreich ist z. B. die Einrichtung eines vom Server unabhängigen PC, auf dem die Mitarbeiter ihre privaten Angelegenheiten erledigen können. Auch den Zugang zum betrieblichen WLAN sollten Sie grundsätzlich nur über einen getrennten Gastzugang zulassen.