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Volkelt-Briefe

GF/Finanzen: Nullzins-Politik erschwert den Verkauf der GmbH

Die Null­zins-Poli­tik der EZB und der Ban­ken bringt nicht nur vie­le GmbH-Finanz­chefs in die Bre­douil­le. Was tun mit dem gespar­ten GmbH-Ver­mö­gen ohne in Risi­ko-Anla­gen zu inves­tie­ren? (vgl. Nr. 8/2016). Immer mehr zeigt die Null­zins-Poli­tik auch Wir­kung auf Fir­men-Ver­käu­fe. Vie­le Kol­le­gen zie­hen den Ver­kauf ihrer GmbH (bewusst) in die Län­ge, weil sie nicht wis­sen, wie Sie den erziel­ten Ver­kaufs­preis wirt­schaft­lich sinn­voll und eini­ger­ma­ßen risi­ko-resis­tent anle­gen können.

Fakt ist: Vie­le GmbH-Gesell­schaf­ter war­ten unter­des­sen mit einem Ver­kauf län­ger ab. Die Indus AG, Deutsch­lands größ­te Mit­tel­stands-Hol­dings-Gesell­schaft, mel­det seit Jahres­beginn weni­ger Fir­men-Akqui­sen. Auch die auf Fir­men-Ver­käu­fe spe­zia­li­sier­te Kanz­lei Rödl & Part­ner mel­det wei­ter­hin ein sta­gnie­ren­des Geschäft. Bei Indus hat man sich neue Ein­kaufs-Stra­te­gien ein­fal­len las­sen, von denen jetzt auch ver­kaufs­wil­li­ge Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer pro­fi­tie­ren, wenn sie die Ver­ant­wor­tung für das Geschäft zwar abge­ben aber wei­ter die bes­se­re Ren­di­te des Geschäfts als der rei­nen Geld­an­la­ge mit­neh­men wol­len. Fol­gen­de Gestal­tun­gen sind möglich: …

  • Sie ver­kau­fen an einen Mit­tel­stands-Inves­tor, der einen Teil als Kauf­preis in bar zahlt und einen ande­ren Teil des Kauf­prei­ses als Betei­li­gung in Form einer Betei­li­gung (oder in Akti­en) aus­gibt. Vor­teil: Sie pro­fi­tie­ren wei­ter­hin von der guten Ren­di­te des Unter­neh­mens, die Wei­ter­füh­rung des Unter­neh­mens ist sicher gestellt und die Nach­fol­ge kann ohne zins­be­ding­te Ver­zö­ge­rung umge­setzt werden.
  • Ande­re Mit­tel­stands-Inves­to­ren legen Wert dar­auf, dass der Fir­men­in­ha­ber – sprich     ehe­ma­li­ge Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer – wei­ter an Bord bleibt, um die Fir­men­kul­tur zu wah­ren bzw. fort­zu­füh­ren und das vor­han­de­ne Know-how wei­ter ein­zu­bin­den. In der Pra­xis sind hier gut dotier­te und abge­si­cher­te Ver­trags­ge­stal­tun­gen mög­lich – etwa im Anstel­lungs­ver­trag inkl. einer vor­teil­haf­ten Abfin­dungs­ver­ein­ba­rung und einem nach­ver­trag­li­chem Wett­be­werbs­ver­bot gegen eine gute Karenzzahlung.
Unter­des­sen gibt es in Deutsch­land zahl­rei­che Mit­tel­stands-Hol­dings, unter deren Dach klei­ne­re und klei­ne mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die sich fach­lich und bran­chen­be­zo­gen sinn­voll er-gän­zen und Syn­er­gien bil­den. Eini­ge haben sich aus Manage­ment-Buy-Outs ent­wi­ckelt, ande­re aus Ban­kern oder M & A‑Managern, die erkannt haben, dass klei­ne­re mit­tel­stän­di­sche Fir­men ein inter­es­san­tes Port­fo­lio haben und auch wegen der klei­ne­ren Betriebs­grö­ße eine inter­es­san­te Ren­di­te ablie­fern. Je bes­ser Ihre GmbH in einen sol­chen Unter­neh­mens­ver­bund passt, umso bes­se­re Chan­cen haben Sie bei der Rea­li­sie­rung eines guten Kauf­prei­ses bzw. eine fai­re und Ihren Inter­es­sen ent­ge­gen­kom­men­de Ver­trags­ge­stal­tung. Dabei gilt: Kein Enga­ge­ment ohne nach­prüf­ba­re und nach­ge­prüf­te Referenzen.

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