Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) ein Grundstück und ändert sich innerhalb von 5 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar so, dass mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt das als grunderwerbsteuerpflichtige Übereignung des Grundstücks (FG Düsseldorf, Urteil vom 23.9.2017, 7 K 439/10 GE).
Im Urteilsfall sollte die GmbH & Co. KG lediglich umstrukturiert werden. Dazu wurde eine neue GmbH begründet und Anteile der Komplementär-GmbH übertragen. Das Finanzamt rechnete alle Übertragungsfälle zusammen und kam zu dem Ergebnis, dass mehr als 95 % der Anteile übertragen wurden. Das FG hat Revision zugelassen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.