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Volkelt-Briefe

Gezeter um Manager-Gehälter schadet mittelständischen Unternehmen

Wenn es um Geld geht, wer­den die Leu­te miss­trau­isch“. Sol­che Stim­men mehr sich, wenn ich Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen nach ihren per­sön­li­chen Erfah­run­gen zum The­ma Ver­gü­tun­gen für Füh­rungs­kräf­te befra­ge. In der Tat: …

In der gegen­wär­ti­gen Dis­kus­si­on steckt viel Pole­mik und noch mehr Unwis­sen. In der Pres­se wer­den die Vor­stands­ge­häl­ter der größ­ten Unter­neh­men ver­öf­fent­licht und dar­an wird die Gerech­tig­keits-Dis­kus­­si­on fest gemacht. Das sol­che Gehäl­ter aber nur für einen ver­schwin­dend klei­nen Per­so­nen­kreis gezahlt wird, geht dabei völ­lig unter.

So ist fast nie­man­dem bekannt, dass der Staat für den GmbH-Geschäfts­füh­rer schon jetzt eine Ober­gren­ze für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter nicht nur ein­ge­führt hat, son­dern auch regel­mä­ßig durch­setzt. Als Geschäfts­füh­rer ken­nen Sie das Geze­ter und Gezer­re um das „ange­mes­se­ne“ Gehalt bzw. die ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. „So etwas gibt es tat­säch­lich?“. So die Aus­sa­gen von unbe­tei­lig­ten Bür­gern und Arbeit­neh­mern, wenn man Ihnen die­se Finanz­amts-Pra­xis erläu­tert. Ganz augen­schein­lich hat der Mit­tel­stand hier ein enor­mes und nicht unwich­ti­ges Image-Pro­blem aus­zu­löf­feln, das ihnen die Kon­zer­ne ein­ge­brockt haben. Schluss­end­lich hat das Aus­wir­kun­gen auf die Loya­li­tät der Mit­ar­bei­ter in jedem Betrieb und ist dar­über hin­aus eine Steil­vor­la­ge für Dau­er­kri­ti­ker und Nörg­ler im Unternehmen.

Für die Pra­xis: In vie­len Unter­neh­men ist die Ver­öf­fent­li­chung der Gehäl­ter kein Pro­blem. In eini­gen Unter­neh­men sind die Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter tabu. Damit wird es Ihnen in Ihrem Unter­neh­men aber nicht gelin­gen, die Mit­ar­bei­ter in Sachen Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung auf Ihre Sei­te zu brin­gen und damit einen wirk­sa­men Loya­li­täts-Effekt zu schaf­fen. Prü­fen Sie: Was steht dage­gen, das Gehalt zu ver­öf­fent­li­chen? (FA, Kon­kur­renz, Nei­dängs­te, Ängs­te vor Kri­mi­na­li­tät). Sind die posi­ti­ven Effek­te einer Ver­öf­fent­li­chung höher, soll­ten Sie über­le­gen: Wie kom­mu­ni­zie­ren Sie das in der Fir­ma? Gute Erfah­run­gen machen mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die die Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter als Gesamt­be­trag für das Gre­mi­um in einem inter­nen Geschäfts­be­richt der GmbH aus­wei­sen. Wol­len Sie auf kei­nen Fall, dass Ihre Ver­gü­tung öffent­lich dis­ku­tiert wird, müs­sen Sie dazu ste­hen und in Kauf neh­men, dass man Ihnen „wenig Trans­pa­renz“ vor­hal­ten kann.

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